AVGS | Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein | Agentur für Arbeit | beantragen | Voraussetzungen | Kosten | Formulare

AVGS beantragen und einlösen - Kosten, Formulare & Co.

Sie möchten wissen, was notwendig ist, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu beantragen? In diesem Beitrag finden Sie dafür alle wichtigen Informationen. Wir von der GBBR besitzen aufgrund jahrelanger Expertise im Bereich förderbarer Umschulungen, Weiterbildungen und beruflicher Rehabilitationen das Wissen über alle relevanten Aspekte zu diesem Thema.

AVGS beantragen und einlösen

„AVGS“: Bedeutung

AVGS steht abgekürzt für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Hierbei handelt es sich um ein Fördermittel, welches von der Agentur für Arbeit an arbeitslose Personen vergeben wird, um deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dieser Fördergutschein kann für die Bereiche Weiterbildung, Coaching und Vermittlung eingesetzt werden. Auf diese Leistung besteht jedoch kein genereller Rechtsanspruch. Damit Ihnen ein AVGS ausgestellt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen getroffen werden. Die Bewilligung wird stets im Zuge einer Einzelfallentscheidung ausgestellt, daher können in diesem Prozess keine Garantien vergeben werden. Die Ausstellung eines AVGS ist demnach eine Ermessenssache des jeweiligen Sachbearbeiters.

Für die Bezieher von Arbeitslosengeld I gelten jedoch gesonderte Regelungen, über die wir Sie weiter unten näher informieren.

GBBR_AVGS_Aktivierungs_und_Vermittlungsgutschein

Mit dem AVGS bei der GBBR

Generell lassen sich alle bei der GBBR angebotenen Maßnahmen durch passende Fördermittel finanzieren. Somit müssen Sie für die anfallenden Kosten nicht selbst aufkommen, sondern können sich ganz auf Ihre berufliche Bildung konzentrieren. Arbeitssuchende oder Personen, die Unterstützung bei ihrer beruflichen (Wieder-)Eingliederung benötigen, können eine Übernahme der Maßnahmenkosten durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit beantragen. Bildungsangebote, die der Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung dienen, können dahingegen durch den AVGS gefördert werden. Dies betrifft insbesondere unsere Maßnahmen zur Weiterbildung und Arbeitsmarktintegration. Hierzu gehören:

  • Berufliche Orientierung und Wiedereingliederung (BOW),
  • Berufliche Wiedereingliederung von Rehabilitanden mit Reha-spezifischen Hilfen (BW) sowie
  • Kompetenzaufbau Training und Integration (KATI).

Aber auch unsere Kurse zur Arbeitserprobung lassen sich durch einen AVGS fördern. Dies umfasst eine Vielzahl verschiedener Schulungen, die wir im Folgenden für Sie aufgelistet haben.

  • Kompetenz- und Potenzialanalyse (KomPot),
  • Erweitere Berufsfindung und Arbeitserprobung mit Reha-spezifischen Hilfen (EBA Reha),
  • Berufsfindung und Arbeitserprobung (BF/AP),
  • Feststellungsmaßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung von Rehabilitanden (F-BW) und
  • Feststellung zur beruflichen Orientierung und Wiedereingliedern (F-BOW)

Förderberechtigte Personen

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist für bestimmte Zielgruppen gedacht. Demnach kann dieses Fördermittel nicht von jedem erfolgreich beantragt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Sie sich im Vorfeld informieren, wie hoch Ihre Chancen bei der Bewilligung des AVGS sind. Im Folgenden haben wir eine Übersicht zu den förderberechtigten Personengruppen für Sie zusammengestellt.

 

Arbeitslos Gemeldete

Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, haben Sie die Möglichkeit entweder Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II zu beziehen. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, haben als einzige einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die/der Arbeitslose die Versicherungsleistung bereits 6 Wochen lang bezieht und innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht vermittelt werden konnte. Diese Sachlage ist gesetzlich vorgeschrieben und ist im Sozialgesetzbuch  nachzulesen.

ALG-II-Empfänger haben zwar keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS, können aber dennoch einen Antrag stellen. Allerdings handelt es sich hierbei um eine „Kann-Entscheidung“, die vom jeweiligen Sachbearbeiter gefällt wird.

 

Arbeitssuchende & Nichtleistungsbezieher

Arbeitssuchende und Nichtleistungsbezieher haben keinen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Der AVGS gilt hier als sogenannte Ermessensleistung, die ausgestellt werden kann aber nicht muss. Durch Sie besteht eine Chance für die Eingliederung und Vermittlung von jobsuchenden Menschen in Arbeit. Unter diesen Personenkreis fallen beispielsweise Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder auf der Suche nach einer neuen Anstellung sind, aber auch um Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer. Der Anspruch auf den AVGS kann durch ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter geklärt werden. Dieser stellt die Voraussetzungen sowie die Notwendigkeit der Förderung fest.

 

Selbstständige & Gründer

Leistungsbezieher von ALG I oder ALG II, die eine Selbstständigkeit anstreben und ein eigenes Unternehmen gründen wollen, können ebenfalls einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. In diesem Fall können Sie dank dieses Fördermittels eine Existenzgründerberatung erhalten. Im Zuge dessen fallen auch keine weiteren Gebühren für Sie an. Auf diese Weise können Sie kostenlose wertvolle Informationen und Tipps erhalten, die Sie auf Ihrem Weg zur Selbstständigkeit unterstützen.

Einsatzbereiche des AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Instrument der Agentur für Arbeit, um arbeitssuchenden Menschen bei der Eingliederung in das Berufsleben zu helfen. Zu diesem Zweck sind manchmal bestimmte Maßnahmen erforderlich, die über einen AVGS in Anspruch genommen werden können. Auf diese Weise erhalten Arbeitslose, Arbeitssuchende und andere Nichtleistungsbezieher die Möglichkeit, wieder an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt zu werden. Damit die Arbeitsmarktintegration gelingt werden im Rahmen von passenden Unterstützungsmaßnahmen Vermittlungshemmnisse festgestellt und auch beseitigt. Daran anschließend wird auch die erfolgreiche Vermittlung des AVGS-Beziehers in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angestrebt. Der AVGS kann auch zum Einstieg in die Selbstständigkeit oder zur Sicherung der aktuellen Anstellung verwendet werden. Wie sich zeigt, ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vielseitig einsetzbar, je nachdem welche Pläne der Förderberechtigte verfolgt.

Unterschiedliche AVGS

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann universell genutzt werden, da verschiedene Anwendungsbereiche bestehen. Aus diesem Grund ergeben sich auch unterschiedliche Varianten des AVGS. Entsprechend der Einsatzmöglichkeiten, können 3 Kategorien bestimmt werden. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden genauer vorstellen.

 

AVGS MPAV

Die Abkürzung MPAV (title: Rahmenbedingungen des AVGS MPAV) steht für „Maßnahmen privater Arbeitsvermittlung“. Diese Variante des AVGS wird für das Engagement einer privaten Arbeitsvermittlung eingesetzt und soll dazu verhelfen, eine neue Anstellung zu begleiten. Alle dafür anfallenden Kosten werden von der Agentur für Arbeit übernommen, sodass für den Teilnehmer keine Gebühren anfallen.

 

AVGS MAT

Der AVGS MAT (title: Rahmenbedingungen des AVGS MAT) bezeichnet einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Maßnahmen, die von einem Bildungsträger beziehungsweise Bildungsinstitut angeboten werden. In diesem Fall können die Förderberechtigten ein professionelles Coaching und Profiling in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser AVGS-Variante kann der Teilnehmer Angebote von Bildungsträgern belegen und absolvieren. Demnach wird der AVGS MAT für das Absolvieren von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen genutzt. Ebenso können hierdurch auch Coachings für Bewerbungen sowie Selbstdarstellungen gefördert werden. Durch den Besuch solcher Maßnahmen erhalten die Teilnehmer wertvolle Tipps, um Ihre Chancen bei der Arbeitsvermittlung zu steigern und letztendlich ein optimales Beschäftigungsverhältnis zu erzielen. Auch Gründer können von der AVGS MAT profitieren, denn so erhalten Sie die attraktive Möglichkeit, eine professionelle Existenzgründerberatung kostenlos wahrzunehmen.

 

AVGS MAG

Der AVGS MAG bezieht sich auf Maßnahmen bei einem Arbeitgeber und bietet eine entsprechende Teilnahme zur Feststellung der beruflichen Eignung. Dieser Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann in erster Linie von arbeitslos gemeldeten Personen beansprucht werden. Während der maximal 6-wöchigen Maßnahme können Sie hier weiterhin die finanziellen Leistungen der Arbeitsagentur beziehen. Im Rahmen des AVGS MAT können neben den Teilnahmegebühren sogar die anfallenden Fahrtkosten übernommen werden.

Voraussetzungen für den Antrag

Es gelten bestimmte Voraussetzungen, bevor Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt werden kann. Aus diesem Grund sollten Sie sich am besten im Vorfeld darüber informieren, welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit Sie Anspruch auf einen AVGS erheben können. Laut Sozialgesetzbuch haben Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen, einen rechtlichen Anspruch auf den AVGS. Dieser Fall tritt jedoch erst ein, wenn sie in den vergangenen 3 Monaten nicht vermittelt werden konnten und seit mindestens 6 Wochen Arbeitslosengeld beziehen. Nach Ablauf dieser Wartezeit kann der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragt werden. Auch Arbeitslose, die einen Ein-Euro-Job haben, können um die Bewilligung eines AVGS bitten. Personen mit Arbeitslosengeld II haben zwar keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS, können aber trotzdem einen Antrag stellen. In diesem Fall besteht keine Garantie, dass die Förderung bewilligt wird, da die Ausstellung des AVGS abhängig vom Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit ist.

Ansprechpartner/Behörde

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit sowie bei einem Jobcenter in Ihrer Nähe beantragt werden. Zu diesem Zweck können Sie sich schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich bei der jeweiligen Behörde melden, um den Antrag zu stellen. Es ist jedoch ratsam, Ihr Anliegen vor Ort zu besprechen. Während eines direkten Gesprächs mit Ihrem Sachbearbeiter können Sie unmittelbar herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder alternative Fördermöglichkeit für Sie in Frage kommen.

GBBR_AVGS_Kontakt

Beantragung des AVGS

Es bietet sich an, dass Sie sich für die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins zunächst an Ihren Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Jobcenter wenden. Auf diese Weise erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum AVGS. Außerdem werden Sie dazu beraten, welche Variante des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins sich für Sie lohnt. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Daten für die Antragstellung notwendig sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Arbeitslosennummer sowie die Angabe, seit wann Sie arbeitslos gemeldet sind. Zudem müssen Sie Ihre Interessen kommunizieren. Dabei wird geklärt, ob Sie beispielsweise eine Weiterbildung, Umschulung, eine Vermittlung über private Anbieter oder ein Coaching wahrnehmen möchten. Im Zuge dessen ist es förderlich, wenn Sie im Antrag erwähnen, auf welchen Paragraphen des Sozialgesetzbuches Sie sich beziehen. Im Abschnitt §45 SGB III finden Sie alle wichtigen Aspekte bezüglich der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Wenn Sie bereits über den AVGS informiert sind, können Sie auch sofort einen formlosen Antrag stellen und an die Agentur für Arbeit senden.

Wichtige Formulare

Die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins muss nicht zwingend über ein vorgefertigtes Formular der Agentur für Arbeit erfolgen. Stattdessen können Sie auch einen formlosen Antrag einreichen. Wichtig ist, dass Sie in dem Dokument alle relevanten Daten angeben. Konkret handelt es sich hierbei um Ihre Arbeitslosennummer, die Beschreibung Ihres Anliegens mit dem Verweis auf die passende Stelle von §45 des SGB III sowie den Zeitpunkt Ihrer Arbeitslosenmeldung. Natürlich erhalten Sie auch vor Ort einen vorbereiteten Antrag, den es nur noch auszufüllen gilt.

Dauer der Förderung

Die Förderdauer kann variieren, je nachdem um welche Variante es sich beim Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein handelt. Es existiert demnach eine Beschränkung der Förderdauer, wobei Maßnahmen bei einem Träger, welche durch den AVGS MAT gefördert werden, keine zeitlichen keine zeitlichen Rahmenbedingungen vorgeschrieben werden. Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Notwendigkeit der Maßnahme und ist somit individuell auf die Situation des Teilnehmers abgestimmt. Auf diese Weise kann genügend Zeit zur beruflichen (Neu-)Orientierung und zum (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt gewährleistet werden.

Dahingegen ist bezüglich der Förderdauer des AVGS MPAV ein bestimmter Zeitraum festgeschrieben. Diese beläuft sich auf 3 bis maximal 6 Monate und wird individuell sowie unter Berücksichtigung der Vermittlungschancen von dem jeweiligen Sachbearbeiter festgelegt. In diesem Fall muss darauf geachtet werden, dass der Förderungszeitraum nicht den des Arbeitslosengeldbezugs überschreitet.

Maßnahmen, die mit dem AVGS NAF gefördert werden, dürfen die Dauer von 6 Wochen nicht übersteigen. Der vergleichsweise kurze Zeitraum erklärt sich dadurch, dass es sich hierbei um keine direkte Bildungsmaßnahme handelt, sondern um eine Maßnahme zur Feststellung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung, die betrieblich durchgeführt werden.

GBBR_AVGS_Foerderdauer

Kosten und Übernahme

Da es sich bei dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein um eine finanzielle Förderung handelt, fallen für Sie selbst keine Maßnahmenkosten an. Die Förderhöhe (title: Förderhöhe des AVGS) des AVGS MPAV sowie des AVGS MAT sind jedoch festgelegt. Die maximale Finanzleistung beträgt 2.000 Euro und bei Langzeitarbeitslosen sowie bei Menschen mit Behinderung 2.500 Euro. Bei dem AVGS MAP existiert hingegen keine maximale Förderhöhe. Hier werden die Maßnahmengebühren vollständig übernommen.

AVGS einlösen

Die Einlösung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins erfolgt in 3 Schritten. Zunächst müssen Sie einen passenden Bildungsträger beziehungsweise Arbeitsvermittler finden. Das Angebot, welches Sie in Ihrer bevorzugten Einrichtung wahrnehmen möchten, übermitteln Sie dann an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit. Nachdem die Bedingungen abgeklärt und überprüft wurden, erhalten Sie einen Bescheid, der Sie über die Bewilligung oder Ablehnung der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahme informiert. Wenn Sie einen AVGS MPAV erhalten, kann dieser erst dann von Ihrem privaten Arbeitsvermittler abgerechnet werden, wenn Sie bereits 6 Wochen in diesem Job angestellt sind, welcher Ihnen vermittelt wurde. Für die anderen Varianten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gilt, dass diese gemäß den Vertragsvereinbarungen mit den Trägern abgerechnet werden.

Gültigkeit des AVGS

Die unterschiedlichen Varianten der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine weisen verschiedene Angaben zur Gültigkeitsdauern auf.

Für den AVGS MAT existiert kein konkreter Zeitraum. Allerdings wird empfohlen, die Gültigkeitsdauer auf maximal 3 Monate zu beschränken.

Der AVGS MPAV ist 3 bis 6 Monaten gültig. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die Förderung nicht über die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes hinausgeht.

Bei dem AVGS MAG kann der zeitliche Rahmen der Gültigkeitsdauer individuell bestimmt werden. Allerdings gilt auch hier, dass der Förderzeitraum den Bezug von Arbeitslosengeld nicht überschreiten darf.

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein MPAV ist auch im EU-Ausland gültig. Somit reichen die Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung und die Förderung durch den AVGS auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Der AVGS MAG und der AVGS MAT sind jedoch von der EU-weiten Gültigkeit ausgenommen.

AZAV-Zertifizierung der Träger

Die AZAV-Zertifizierung bezeichnet die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung der Arbeitsförderung, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) ausgestellt wird.  Es handelt sich hierbei um eine Zulassung, die dafür benötigt wird, Maßnahmen zur Arbeitsförderung seitens der Bildungsträger und Arbeitsvermittler durchzuführen und eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beanspruchen zu können. Es werden nämlich nur die Maßnahmen von der Agentur für Arbeit unterstützt, die von der AZAV zertifiziert wurden. Die Kriterien für eine solche Zertifizierung sind im Sozialgesetzbuch im Abschnitt §178 festgehalten. So muss der Träger der Maßnahmen nachweisen, dass er die erforderliche Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit besitzt und in der Lage ist, die Wiedereingliederung der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt eigenständig vorzunehmen. Außerdem muss geschultes Fachpersonal vorhanden sein, um sowohl die Qualität der Maßnahme als auch eine korrekte Durchführung sicherzustellen. Hier steht der Mehrwert für die Teilnehmer im Fokus der Beurteilung. So wird von der Zulassungsbehörde nicht nur darauf geachtet, dass die Leistungen den Qualitätsstandards entsprechen, sondern auch die vertraglichen Bedingungen für den Teilnehmer als vorteilhaft gelten. Ein Bildungsträger wird nämlich erst dann AZAV-zertifiziert, wenn die Rücktritts- und Kündigungsrechte kundenfreundlich ausgelegt sind.

Alternativen zum AVGS

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird und Sie deshalb keinen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erheben können, stehen Ihnen auch noch andere Förderoptionen offen. Arbeitslos Gemeldete und Arbeitssuchende, denen in naher Zeit die Arbeitslosigkeit droht, können einen Bildungsgutschein beantragen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein Fördermittel, welches von der Agentur für Arbeit oder von dem Jobcenter ausgestellt wird. Ähnlich wie bei dem AVGS handelt es sich hier um eine Ermessensleistung. Der Antrag auf den Bildungsgutschein kann bewilligt werden, was jedoch nicht immer garantiert ist. Dies ist ganz davon abhängig, in welcher Situation sich der Antragsteller befindet.

Erwerbstätige, die eine berufsbezogene Weiterbildung absolvieren möchten, können eine Förderung durch die Bildungsprämie erhalten. Der Prämiengutschein kann an Menschen vergeben werden, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten sowie an Personen, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 20.000 Euro erhalten. Durch die Bildungsprämie können die Hälfte der Weiterbildungskosten, maximal jedoch bis zu 500 Euro, übernommen werden. Es gibt auch eine Fördermöglichkeit, die sich gezielt an bildungswillige Geringqualifizierte und an ältere Arbeitnehmer richtet. Gemeint ist das Qualifizierungschancengesetz, früher bekannt als „WeGebAU“. Mittlerweile ist diese Förderung für alle zugänglich. Es muss jedoch erkennbar sein, dass mithilfe der Weiterbildungsförderung die Berufstätigkeit erhalten bleiben kann.

Fazit

Der vielseitig einsetzbare Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eröffnet verschiedene Möglichkeiten zur Arbeitsförderung. Wie sich gezeigt hat, ist eine umfassende Vorbereitung sinnvoll, bevor Sie sich in ein Beratungsgespräch begeben, um den jeweiligen Sachbearbeiter von Ihrer Förderberechtigung zu überzeugen. Wenn Sie den Bewilligungsbescheid für einen AVGS erhalten haben, steht die GBBR Ihnen gerne als Partner bei Ihrer Umschulung, Weiterbildung und Arbeitserprobung zur Seite. Wir begleiten und unterstützen Sie gerne auf Ihrem (neuen) Karriereweg.

Wenn Sie Fragen zu unseren Maßnahmen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0345 – 68 68 87 0 oder online über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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