Staatliche Förderungen | Weiterbildung | Umschulung | Möglichkeiten | Kostenträger | Antrag stellen

Möglichkeiten staatlicher Förderung
für berufliche Weiterbildung und Umschulung

Eine berufliche Weiterbildung sowie eine Umschulung eröffnen Ihnen neue Karrierechancen. Ob berufliche Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen oder der Quereinstieg in einen anderen Berufszweig. Weiterbildungen oder Umschulungen sind kein einfacher Weg, bringen jedoch zahlreiche Vorteile für den Teilnehmenden mit sich.

Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Schritt mit hohen Kosten verbunden sein kann, was sich einige Menschen jedoch nicht ohne Unterstützung leisten können. Dank einer staatlich geförderten beruflichen Weiterbildung oder Umschulung kann der nächste Karriereschritt gelingen. Bund und Länder fördern individuelle und berufliche Weiterbildungen und Umschulungen ausgewählter Bildungsträger. Je nach Förderprogramm werden unter bestimmten Umständen mindestens 50 Prozent der Kosten für die Fortbildung erstattet. Welche Fördermöglichkeiten es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist eine staatliche Förderung?

Unter einer staatlichen Förderung wird im Allgemeinen eine finanzielle Unterstützung des Staates verstanden. Mit dieser amtlichen Hilfe sollen Antragsteller spezifisch festgelegte politische und wirtschaftliche Ziele erreichen.

Auch im Bereich der Bildung gibt es staatliche Förderungen. So werden beispielsweise berufliche Weiterbildungen und Umschulungen unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Die staatliche Hilfe hat das Ziel, den Teilnehmenden auf seinem zweiten Bildungsweg zu unterstützen, um ihm den Neu- oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

An wen richten sich die Förderungen?

Die staatlichen Förderungen zur Weiterbildung und Umschulung richten sich an verschiedene Zielgruppen. Im Fokus stehen, je nach Programm, Mitarbeiter kleiner und mittelständischer Unternehmen, Arbeitslose sowie junge Absolventen aber auch ältere Beschäftigte.

Zum einen richtet sich die Weiterbildungsförderung an arbeitslos gewordene Menschen. Zum anderen werden auch geringqualifizierte Menschen und Berufstätige, bei denen der Verlust der Arbeitsstelle droht, angesprochen. Berufliche Kompetenzen sind eine unverzichtbare Grundlage, um drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Arbeitslose und Arbeitssuchende

In den meisten Fällen greift eine Förderung, wenn Sie arbeitslos geworden sind. Es stehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten verschiedener Kostenträger zur Auswahl, um Ihre berufliche Qualifikation zu erweitern. Die GBBR mbH möchte mit Ihnen das bestmögliche Bildungsziel erreichen. Dafür bieten wir Ihnen ein persönliches Informationsgespräch an, um alle Voraussetzungen zu klären und die optimale Weiterbildung zu finden. Nehmen Sie dazu gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Berufstätige

Zudem gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Berufstätige, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dies liegt beispielsweise vor, wenn Sie in einem Arbeitsfeld tätig sind, für das Sie nicht einschlägig qualifiziert sind. Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter.

Darüber hinaus gibt es spezielle Förderprogramme für ältere Beschäftigte sowie Aufstiegsförderungen. In Bezug dessen wurde 2019 das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet. Staatliche Förderungen wurden erhöht und die Zielgruppe erweitert. Nun können von diesem Programm auch Berufstätige profitieren, die mitten im Job stehen – unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße. Hintergrund dieser Maßnahme ist die langfristige Sicherung des aktuellen Arbeitsplatzes im Hinblick auf den digitalen Strukturwandel.

Welche Kostenträger gibt es?

Die staatlichen Förderungen für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen bei der GBBR mbH werden von verschiedenen Kostenträgern finanziert. Welcher Kostenträger für Sie in Frage kommt, ist von ihren Voraussetzungen und Zielen abhängig. Zudem ist entscheidend, in welchem Zusammenhang Sie eine Förderung in Anspruch nehmen – ob Sie beispielsweise aufgrund einer langwierigen Krankheit oder eines Arbeitsunfalls an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen. In diesem Zusammenhang erhalten Sie folgend einen Überblick über die entsprechenden Kostenträger.

Kostenträger_Staatliche_Förderung

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet vorrangig für Arbeitslose (Förderung von Weiterbildung und Umschulung) und Arbeitssuchende (Nach der Arbeitssuchendmeldung) zahlreiche Förderungen für Weiterbildungen und Umschulungen an. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Für einen erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme vor einer Kammer können Sie unter Umständen eine Weiterbildungsprämie erhalten.

Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit finden Sie hier .

Jobcenter

Das Jobcenter ist für Bezieher der Grundsicherung und von Arbeitslosengeld II zuständig. Zudem fördert das Jobcenter Eingliederungsmaßnahmen und berufliche Weiterbildungen, um arbeitslose Personen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dafür vergibt das Jobcenter Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine.

Weiterführende Informationen zu den Förderungen des Jobcenters finden Sie auf der Website des Jobcenters .

Deutsche Rentenversicherung

Verschiedene Fördermaßnahmen für Weiterbildungen, Umschulungen und Rehabilitationsmaßnahmen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die berufliche Wiedereingliederung nach beruflicher Rehabilitation ist Schwerpunkt des Programmes.

Sie haben einen Arbeitsunfall erlitten oder haben gesundheitliche Einschränkungen bei Ihrer Berufstätigkeit und möchten nun mehr über die Förderungsmaßnahmen der Deutschen Rentenversicherung wissen? Weiterführende Informationen finden Sie hier .

Berufsgenossenschaft

Ein weiterer Kostenträger für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen ist die Berufsgenossenschaft. Umschulungen, Weiterbildungen und Reha-Maßnahmen nach einem Arbeitsunfall oder gesundheitliche Einschränkungen werden über die Berufsgenossenschaft abgewickelt. Medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen unterstützen Sie bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Weiterführende Informationen zu Förderungen durch die Berufsgenossenschaft finden Sie hier.

Berufsförderungsdienst

Nach Dienst bei der Bundeswehr oder dem freiwilligen Wehrdienst, können Sie von der Unterstützung des Berufsförderungsdienstes profitieren. Dieser berät Sie im Hinblick auf Ihre beruflichen Möglichkeiten nach der Bundeswehr – ob Weiterbildung oder Umschulung. Ihre berufliche Zukunft nach dem Dienstaustritt kann den nächsten Karriereschritt gehen.

Für mehr Informationen zu Fördermöglichkeiten beim Berufsförderungsdienst bekommen Sie auf der Website  des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr.

Landesverwaltungsamt

Die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes hebt sich etwas von den anderen Kostenträgern ab. Die Umsetzung des Bundesversorgungsgesetzes wird über das Landesverwaltungsamt abgewickelt. Hierbei werden Förderungen in Form der Teilhabe am Arbeitsleben für Opfer kriegerischer Auseinandersetzung sowie physischer und psychischer Gewalt ausgeschüttet.

Mehr Informationen zu den Programmen des Landesverwaltungsamtes als Kostenträger für Förderungen erhalten Sie auf der zugehörigen Website .

Die verschiedenen Kostenträger bieten folgende Fördermöglichkeiten an:

  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
  • Aufstiegs-BAföG (ehemaliges Meister-BAföG)
  • Bildungsgutschein
  • Bildungsprämie
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Förderung durch Landes- und Bundesprogramme
  • Hinweise zu Fristen und Laufzeiten der Förderprogramme
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Rehabilitanden-Förderung
  • Steuerliche Förderungen
  • Umschulungsprämie/Weiterbildungsprämie
  • Weiterbildungsstipendium
  • Zukunftsstarter
Antrag auf staatliche Förderung stellen

Der Antrag auf staatliche Förderungsmöglichkeiten ist nicht für jeden Antragsteller gleich. Es wird zwischen Antrag auf Förderung für Arbeitssuchende und Berufstätige unterschieden. Dementsprechend gibt es geringe Abweichungen im Ablauf.

Antrag auf Förderung als Arbeitssuchende/r

Als Arbeitssuchende/r ist der erste Schritt zur Beantragung einer staatlichen Förderung ein persönliches Gespräch mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. In diesem Beratungsgespräch werden die Voraussetzungen für eine Weiterbildung oder eine Umschulung geklärt. Im nächsten Schritt werden die Details der Maßnahme abgesprochen, um diese bestmöglich auf Sie abzustimmen.

Antrag auf Förderung als Berufstätige/r

Für die Förderung von Berufstätigen müssen Sie entsprechend des Programmes bestimmte Kriterien erfüllen. Diese sind in den jeweiligen Richtlinien niedergeschrieben. Im nächsten Schritt erfolgt für Sie die Auswahl einer Fördermaßnahme.

Diese Kosten werden durch eine Förderung übernommen

Die staatliche Förderung für Umschulung oder berufliche Weiterbildung umfasst folgende Kostenpunkte:

  • Weiterbildungskosten bzw. Gebühren
  • Lohnfortzahlung während einer berufsbegleitenden Weiterbildung
  • Kosten für die Eignungsfeststellung
  • Kosten für Unterbringung und Verpflegung
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Kinderbetreuung
Fristen zur Beantragung der Förderung

Wenn Sie eine passende Fördermöglichkeit für sich gefunden haben, ist es wichtig, dass Sie diese frühzeitig beantragen. Unter Umständen entscheidet die fristgerechte Einreichung des Antrags die Bewilligung der staatlichen Förderung. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich rechtzeitig über geltende Fristen sowie andere Voraussetzungen der Fördermaßnahme informieren. Sie sollten den Antrag auf jeden Fall vor Beginn Ihres zweiten Bildungsweges stellen, damit Ihrer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung nichts im Weg steht.

Fazit

Deutschlandweit bieten verschiedene Kostenträger Förderungen zur beruflichen Weiterbildung und Umschulung an. Die Maßnahmen der Kostenträger richten sich ganz nach Ihrer persönlichen Lebenslage. Bei der Gesellschaft für Bildung und berufliche Rehabilitation können Sie vielseitige Maßnahmen absolvieren, die durch die oben genannten Kostenträger finanziert werden.

Wenn Sie Fragen zu unseren Maßnahmen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0345 – 68 68 87 0 oder online über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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